Ausgliederung Werke (EVS - KNS)
Am 28. Juni 2023 stimmte die Einwohnergemeinde-versammlung dem Antrag des Gemeinderats zu, die Grundlagen zur Gründung einer Aktiengesellschaft für das Elektrizitätswerk (EVS) und das Kommunikations-netz (KNS) zu erarbeiten. Dazu genehmigte sie einen Kredit von CHF 140’000 für die externe Projektleitung und Beratung. Der Gemeinderat mandatierte daraufhin die BDO AG, Aarau, mit der Projektleitung und der Erarbeitung eines Ausgliederungskonzepts.
Dem Entscheid der Gemeindeversammlung war eine breit abgestützte Evaluation der idealen zukünftigen Organisationsform der Gemeindewerke mit Vertretern aus verschiedenen Kommissionen, der Verwaltung und des Gemeinderats vorausgegangen. Diese kam zum Schluss, dass die Elektrizitätsversorgung (EVS) und das Kommunikationsnetz (KNS) in eine zu gründende Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Gemeinde ausgegliedert werden sollen. Hingegen hat sich für die weiteren Bereiche der Gemeindewerke (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Bauamt) die Beibehaltung in der Gemeindeorganisation als vorteilhafter erwiesen.
Eignerstrategie und Ausgliederungskonzept
Der Gemeinderat erarbeitete in Zusammenarbeit mit Vertretern der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Finanzkommission (FiKo) eine Eignerstrategie. Die Eignerstrategie ist das grundlegende Instrument, welches die Absichten der Gemeinde Spreitenbach definiert, welche mit der Unternehmung verfolgt werden sollen. Die Eignerstrategie enthält verpflichtende Vorgaben für den Verwaltungsrat. Auch wenn es sich um ein «dynamisches» Steuerelement handelt, welches regelmässig überarbeitet wird, sind diverse grundlegenden Strategierichtungen enthalten, die insbesondere in der Gründungsphase verfolgt werden sollen. Neben den allgemeinen Bestimmungen legt die Eignerstrategie die Ziele der Eigentümer (unternehmerische, wirtschaftliche, politische, soziale und ökologische Ziele sowie Kooperationen) fest. Die Eignerstrategie enthält auch Vorgaben zur Führung (strategische und operative Führungsebene) aber auch zum Reporting und Controlling.
Auf der Grundlage dieser Eignerstrategie wurde im Anschluss ein Ausgliederungskonzept erarbeitet. Dieses hält, unter Beachtung und Einhaltung der in der Eignerstrategie festgelegten Ziele, die konkreten und detaillierten Handlungsfelder für die Umsetzung der Ausgliederung fest. Im Konzept ist der statutarische Zweck der Gesellschaft, das Leistungsangebot so wie auch die finanziellen Aspekte zur übertragenden Infrastruktur von Bedeutung. Neben der internen Organisation werden auch Schnittstellen zur Gemeinde und die noch zu erarbeitenden vertraglichen Regelungen definiert. Zudem hat der Projektausschuss die wichtigsten Stellschrauben im Zusammenhang mit dem Finanzplan erarbeitet. Auch die Auswirkungen auf die Rechnung der Einwohnergemeinde wurde im Konzept aufgenommen und aufgezeigt.
Die Eignerstrategie und das Ausgliederungskonzept sind wichtige Grundlagen für die Einwohnergemeindeversammlung. Diese unterstützen die Stimmberechtigten in der Entscheidfindung.
Dokumente zum Download
- 11. Dezember 2023; Eignerstrategie Netze Spreitenbach AG Herunterladen
- 8. Februar 2024; Pressemitteilung Ausgliederung Gemeindewerke Herunterladen
- 13. März 2024; Factsheet - Wie entsteht der Strompreis Herunterladen
- 19. März 2024; Präsentation Politapéro Herunterladen
- 10. Mai 2024; Pressemitteilung Verschiebung Traktandum Herunterladen
- 8. Februar 2024; Pressemitteilung Stromtarife 2025 Herunterladen
- 31. August 2024; Übersicht Tarife EVS 2025 Herunterladen
- 31. August 2024; Tarife 2025 KN (Kleinbezüger) Herunterladen
- 31. August 2024; Tarife 2025 GN (Industrie und Gewerbe) Herunterladen
- 31. August 2024; Tarife 2025 BT (Baustrom) Herunterladen
- 31. August 2024; Tarife 2025 NE5 (Industrie) Herunterladen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ausgliederung Werke - Grund für die Ausgliederung
- Warum wird die Änderung der Rechtsform überhaupt angestrebt?
- Was wären die Risiken, wenn die Rechtsformänderung nicht vorgenommen würde?
- Wem nützt die Rechtsformänderung?
Ausgliederung Werke - Bauamt, Ver- und Entsorgungsbetriebe
- Was ändert sich für das Bauamt und die weiteren Bereiche der Gemeindewerke?
- Was geschieht mit den bestehenden Mitarbeitenden EVS und KNS?
- Weshalb wird die Wasserversorgung nicht ausgegliedert?
Ausgliederung Werke - Auswirkungen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
- Ändert sich für die Einwohnerinnen und Einwohner etwas betreffend der Leistungen?
- Was bedeutet eine neue Rechtsform für die Bevölkerung?
- Wie können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger künftig noch Einfluss nehmen?
- Wird mit der neuen Rechtsform alles teurer?
Ausgliederung Werke - Politischer Prozess
- Über welche Anträge stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 25. Juni 2024 ab?
- Wann erfolgt die Ausgliederung?
- Welche Reglemente werden ausser Kraft gesetzt oder angepasst?
- Wie geht es nach einer Zustimmung an der Gemeindeversammlung weiter?
- Wie geht es weiter, falls die Gemeindeversammlung der Ausgliederung von EVS und/oder KNS nicht zustimmt?
Ausgliederung Werke - Wahl der Rechtsform
- Warum entschied man sich für eine AG, was spricht gegen eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt oder andere Rechtsformen?
- Was ist eine Eignerstrategie und wer hat diese verabschiedet?
- Wer wird Eigentümerin der AG? Kann die AG weiterverkauft werden?
- Wie werden die Verwaltungsratsmitglieder entschädigt?
- Wie wird der Verwaltungsrat konstituiert?
Ausgliederung Werke - Finanzen
- Hat die Aufwertung der Anlagen des Elektrizitätswerks eine Auswirkung auf die Höhe der Stromtarife?
- Welchen Einfluss hat die Ausgliederung in eine eigene Aktiengesellschaft auf die Rechnung der Gemeinde?
- Weshalb braucht es ein Darlehen der Gemeinde Spreitenbach?
- Wie wurde die Eigenkapital-Quote bestimmt?
- Wie wurde die Höhe des Aktienkapitals bestimmt?
- Zu welchem Wert werden die Anlagen des Elektrizitätswerkes und des Kommunikationsnetzes an die Aktiengesellschaft übergeben?
Ausgliederung Werke - Fragen Politapéro
- Besteht die Gefahr von "goldigen Fallschirmen"?
- Die neu zu gründende Aktiengesellschaft muss mit zusätzlichem Personal und zusätzlichen Dienstleistungen gewinnorientiert sein. Was heisst dies für die künftige Preisentwicklung?
- Ist beim Strom ein Einheitstarif vorgesehen?
- Kann der Gemeinderat die Aktien der neu zu gründenden Aktiengesellschaft selbständig verkaufen?
- Wer trägt die Kosten für die Strassenbeleuchtung?
- Weshalb wird Strom durch die Umwandlung der EVS / KNS in eine Aktiengesellschaft nicht günstiger?
- Wie gestaltet sich die Ausbaustrategie des Kommunikationsnetzes (Glasfasernetz)?
- Wird der Strom durch die Konzessionsgebühr teurer?
- Wird die Aktiengesellschaft auch bei Ablehnung eines einzelnen Antrages gegründet?
Ausgliederung Werke - Verschiebung Traktandum
- Am Politapéro vom 19. März 2024 wurde über den Projektstand informiert. War dort noch nichts bekannt?
- Ändert die Situation etwas an der Strategie, die Elektrizitätsversorgung und das Kommunikationsnetz auszugliedern?
- Gibt es erste Erkenntnisse aus der Analyse?
- Steigen nun die Strompreise?
- Wann liegen die finalen Erkenntnisse vor?
- Warum wird das Geschäft zur Teilausgliederung der Gemeindewerke Elektrizitätsversorgung (EVS) Kommunikationsnetz (KNS) verschoben?
- Was sind die konkreten Massnahmen?
- Was tut der Gemeinderat, um die Ursachen aufzuarbeiten?
- Was wird genau untersucht?
- Wie kam es zu einem Aufwandüberschuss von 1.6 Millionen Franken?