Am 28. Juni 2023 stimmte die Einwohnergemeinde-versammlung dem Antrag des Gemeinderats zu, die Grundlagen zur Gründung einer Aktiengesellschaft für das Elektrizitätswerk (EVS) und das Kommunikations-netz (KNS) zu erarbeiten. Dazu genehmigte sie einen Kredit von CHF 140’000 für die externe Projektleitung und Beratung. Der Gemeinderat mandatierte daraufhin die BDO AG, Aarau, mit der Projektleitung und der Erarbeitung eines Ausgliederungskonzepts.
Dem Entscheid der Gemeindeversammlung war eine breit abgestützte Evaluation der idealen zukünftigen Organisationsform der Gemeindewerke mit Vertretern aus verschiedenen Kommissionen, der Verwaltung und des Gemeinderats vorausgegangen. Diese kam zum Schluss, dass die Elektrizitätsversorgung (EVS) und das Kommunikationsnetz (KNS) in eine zu gründende Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum der Gemeinde ausgegliedert werden sollen. Hingegen hat sich für die weiteren Bereiche der Gemeindewerke (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung und Bauamt) die Beibehaltung in der Gemeindeorganisation als vorteilhafter erwiesen.
Eignerstrategie und Ausgliederungskonzept
Der Gemeinderat erarbeitete in Zusammenarbeit mit Vertretern der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und der Finanzkommission (FiKo) eine Eignerstrategie. Die Eignerstrategie ist das grundlegende Instrument, welches die Absichten der Gemeinde Spreitenbach definiert, welche mit der Unternehmung verfolgt werden sollen. Die Eignerstrategie enthält verpflichtende Vorgaben für den Verwaltungsrat. Auch wenn es sich um ein «dynamisches» Steuerelement handelt, welches regelmässig überarbeitet wird, sind diverse grundlegenden Strategierichtungen enthalten, die insbesondere in der Gründungsphase verfolgt werden sollen. Neben den allgemeinen Bestimmungen legt die Eignerstrategie die Ziele der Eigentümer (unternehmerische, wirtschaftliche, politische, soziale und ökologische Ziele sowie Kooperationen) fest. Die Eignerstrategie enthält auch Vorgaben zur Führung (strategische und operative Führungsebene) aber auch zum Reporting und Controlling.
Auf der Grundlage dieser Eignerstrategie wurde im Anschluss ein Ausgliederungskonzept erarbeitet. Dieses hält, unter Beachtung und Einhaltung der in der Eignerstrategie festgelegten Ziele, die konkreten und detaillierten Handlungsfelder für die Umsetzung der Ausgliederung fest. Im Konzept ist der statutarische Zweck der Gesellschaft, das Leistungsangebot so wie auch die finanziellen Aspekte zur übertragenden Infrastruktur von Bedeutung. Neben der internen Organisation werden auch Schnittstellen zur Gemeinde und die noch zu erarbeitenden vertraglichen Regelungen definiert. Zudem hat der Projektausschuss die wichtigsten Stellschrauben im Zusammenhang mit dem Finanzplan erarbeitet. Auch die Auswirkungen auf die Rechnung der Einwohnergemeinde wurde im Konzept aufgenommen und aufgezeigt.
Die Eignerstrategie und das Ausgliederungskonzept sind wichtige Grundlagen für die Einwohnergemeindeversammlung. Diese unterstützen die Stimmberechtigten in der Entscheidfindung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)