Parkieren auf öffentlichem Grund

Motorfahrzeuge

Das Parkieren auf den Parkierungsanlagen ist in Spreitenbach nur gemäss entsprechender Signalisation möglich. Je nach Anlage und Signalisation kann das Fahrzeug in der Zeit von 05.00 Uhr - 22.00 Uhr unter Verwendung einer blauen Parkscheibe für 1 bis 3 Stunden kostenlos abgestellt werden. Beachten Sie bitte die entsprechenden Signalisationen.

Fahrzeughalter, welche ihr Fahrzeug in der genannten Zeit länger auf öffentlichem Grund abstellen möchten, können eine Dauerparkbewilligung bequem via parkingpay.ch kaufen, bezahlen und lösen. Es werden keine physischen Parkkarten ausgestellt, das Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug fällt weg, da mit dem Kauf bei Parkingpay die Autonummer(n) registriert und die Parkbewilligung digital hinterlegt wird. Nur mit dieser Parkbewilligung können Sie Ihr Fahrzeug in Spreitenbach zeitlich unbeschränkt abstellen. Die Polizei scannt bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennt, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist. Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf.

Parkkarten

Parkkarte A = Anwohner 
Parkkarte B = Beschäftigte (Lehrer/Gemeindepersonal) 
Parkkarte C = Tageskarten
Parkkarte D = schwere Motorfahrzeuge in Arbeitsplatzzone

Motorfahrzeuge (Parkkarten A und C)

Die Parkbewilligung A (Anwohner) werden nur an Einwohner von Spreitenbach verkauft. Auswärtige können Parkbewilligungen C (Tagesparkbewilligungen) erwerben. Die Gebühr beträgt für:

Gültigkeitsdauer 1 Jahr (12 Monate)Parkbewilligung ACHF 800.00
Gültigkeitsdauer 6 MonateParkbewilligung ACHF 440.00
Gültigkeitsdauer 1 MonatParkbewilligung ACHF 80.00
Gültigskeitsdauer 10er AboParkbewilligung CCHF 60.00
Tageskarte (einzelner Tag)Parkbewilligung CCHF 8.00

Schwere Motorfahrzeuge, Anhänger und Aufleger (Parkkarte D)

Die Parkbewilligung D (schwere Motorfahrzeuge sowie Anhänger, Aufleger und dergleichen) gilt nur in Arbeitsplatzzonen (z.Bsp. Industrie) und werden nur an Firmen mit Betriebsstätte in Spreitenbach verkauft. Die Gebühr beträgt für:

Gültigkeitsdauer 1 Jahr (12 Monate)Parkbewilligung DCHF 1'000.00
Gültigkeitsdauer 1 MonatParkbewilligung DCHF 100.00

Dauerparkbewilligungen

Bei Fragen zu einer Dauerparkbewilligung wenden Sie sich direkt an die Einwohnerdienste der Gemeinde Spreitenbach, Telefonnummer 056 552 91 20, oder per E-Mail unter: parkbewilligungen(at)spreitenbach.ch.

Für die Nutzung von Parkingpay kann die entsprechende App auf Google Playstore oder App Store heruntergeladen werden. Die Registrierung des Fahrzeugs erfolgt kostenlos. Für die bargeldlose Bezahlung kann auch die App Twint verwendet werden. Diese wird in Verbindung mit einem Post- oder Bankkonto eines Schweizer Finanzinstituts eingesetzt.