Friedensrichteramt

Im Zivilverfahren werden Streitsachen aus dem Privatrecht entschieden. Schlichtungsgesuche für Geldforderungen, Erbstreitigkeiten, Nachbarstreitigkeiten, Vereinsrechtsstreitigkeiten etc. sind beim Friedensrichteramt Kreis IV Wettingen einzureichen.

Nicht zuständig ist das Friedensrichteramt bei Streitsachen aus dem Miet- und Arbeitsrecht sowie bei Ehescheidungen. Hierfür bestehen eigene Schlichtungsstellen beim (Mietgericht, Arbeitsgericht, Familiengericht).

Ergibt sich anlässlich der Verhandlung beim Friedensrichter oder der Friedensrichterin keine gütliche Einigung der Parteien, können die Friedensrichter (auf Antrag der klagenden Partei) bis zu einem Streitwert von 2'000.00 Franken einen Entscheid fällen. Bei Streitwerten bis 10‘000 Franken besteht die Möglichkeit zu einem Entscheidvorschlag, den die Parteien annehmen oder ablehnen können. Bei einer Ablehnung und bei Streitwerten über 10‘000 Franken wird - wenn sich die Parteien nicht einigen können – eine Klagebewilligung ausgestellt. Diese ermöglicht es der klagenden Partei, innert einer bestimmten Frist ihre Klage als nächsten Schritt beim Bezirksgericht einzureichen.

Die Gemeinde Spreitenbach bietet zudem für Einwohner eine unentgeltliche Rechtsauskunft an. 
Diese Dienstleistung ist jeweils jeden 2. Montag von 17.00 - 18.00 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungszimmer Limmat 1. OG, statt. 

Die genauen Termine sind der Limmatwelle oder dem Veranstaltungskalender zu entnehmen.

Friedensrichteramt Kreis IV (Wettingen)

(Der Kreis IV umfasst die Gemeinden Bergdietikon, Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen und Würenlos)

Adresse für EingabenFriedensrichteramt Kreis IV
Rathaus
Alberich Zwyssig-Strasse 76
5430 Wettingen
  

Kontakte

Geschäftsführender FriedensrichterChristian Oberholzer
Tel.: 079 663 87 12
christian.oberholzer(at)ag.ch
FriedensrichterinAndrea Kleger
FriedensrichterAndre Burkart