Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde
Die Gemeinde Spreitenbach unterzieht derzeit ihre Bau- und Nutzungsordnung einer Gesamtrevision. Wie bisher, wird darin das Langäcker- und Gyrhaldequartier der "Wohnzone Bestand" zugewiesen. Die Beurteilung von Bauvorhaben in dieser Zone richtet sich primär nach qualitativen Vorgaben. Um diese qualitativen Vorgaben sowohl für Grundeigentümer wie auch für die Behörden "fassbar" zu machen, fehlte bis anhin ein geeignetes Instrument. Diese Lücke wird mit dem Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde nun gefüllt.
Grundlage für das Leitbild bilden die Richtpläne Langäcker (1961) und Gyrhalde (1959) sowie das von der Kantonalen Denkmalpflege erstellte Kommunale Bauinventar. Mit seiner Aktualisierung im Jahr 2021 wurde das Langäckerquartier in das Bauinventar aufgenommen. Darin wird das Langäckerquartier als erhaltenswert bezeichnet, da es im gesamtschweizerischen Kontext einen bemerkenswerten Spezialfall darstellt, indem eine zusammenhängende Hochhausbebauung durch diverse Bauherren mit jeweils eigenen Architekten erstellt wurde.
Artikel der Kantonalen Denkmalpflege zum Langäckerquartier
Das Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde liefert zu den städtebaulichen Themen wie Quartierstruktur, Bauten, Architektur, Freiraum sowie Fuss- und Veloverkehr eine Beurteilungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung in der Wohnzone Bestand bzw. den Quartieren Langäcker und Gyrhalde. Zu den erwähnten Sachthemen werden die relevanten Grundlagen analysiert, dargelegt und wo nötig der Handlungsbedarf aufgezeigt und mögliche Lösungen konzipiert. Als zusammenfassendes Werk soll das Entwicklungsleitbild als Anleitung zur weiteren Entwicklung des Quartiers für Eigentümer, Entwickler und Behörden dienen.
Beim Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument. Als solches ist ein Leitbild nicht direkt grundeigentümerverbindlich. Als wegleitende und behördenverbindliche Grundlage für die Weiterentwicklung vom Langäcker- und Gyrhaldequartier soll das Entwicklungsleitbild aber politisch verankert werden. Hierzu wurde der Entwurf vom Entwicklungsleitbild im Oktober/November 2023 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Zusätzlich wurde beim Kanton eine Stellungnahme eingeholt. Nach der Überarbeitung hat der Gemeinderat von Spreitenbach am 24. Juni 2024 das Entwicklungsleitbild Langäcker-Gyrhalde als behördenverbindliches Planungsinstrument beschlossen.
Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung erfolgt in der Nutzungsplanung bzw. im Rahmen von gebietsspezifischen Sondernutzungsplanungen. Das Leitbild liefert die planerische Grundlage bei den nachgelagerten Entwicklungsvorhaben und bei Fragen zur Einpassung. Hierzu wird das Entwicklungsleitbild Langäcker – Gyrhalde im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in den Bestimmungen zur Wohnzone Bestand als orientierende Grundlage verankert. Das Entwicklungsleitbild Langäcker – Gyrhalde besteht aus dem Leitbildbericht, Plänen und dem Auszug aus dem kommunalen Bauinventar.
Entwicklungsleitbild Langäcker – Gyrhalde komplett mit Beillagen
Entwicklungsleitbild Längäcker – Gyrhalde Bericht
Massnahmenplan Fussgänger und Veloverkehr
Mitwirkungsbericht zum Entwicklungsleitbild Langäcker - Gyrhalde