Gesamtrevision Nutzungsplanung

Die Gesamtrevision im Überblick

Die rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Spreitenbach stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 2003. Zwischenzeitlich wurden viele raumplanerische Rahmenbedingungen wie das Raumplanungsgesetz, das kantonale Baugesetz oder der kantonale Richtplan überarbeitet. Dadurch drängt sich eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung auf.

Im Rahmen einer Gesamtrevision wird die Bau- und Nutzungsordnung grundlegend überarbeitet. Während der Kanton und der Bund zahlreiche Planungs- und Gesetzesgrundlagen liefern, hat die Gemeinde mit der Räumlichen Entwicklungsstrategie RES 2030 im Jahr 2016 ihre Entwicklungsabsicht aufgezeigt. All diese Grundlagen und Anforderungen bewirken eine Vielzahl von Sachthemen, mit welchen sich eine Gesamtrevision der Nutzungsplanung zu befassen hat:

  • Gebot zur haushälterischen Nutzung des Bodens und Konzentration auf die Innenentwicklung gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung
  • Innenentwicklungspotenziale an gut erschlossenen Lagen entlang der Limmattalbahn gemäss der Räumlichen Entwicklungsstrategie RES 2030
  • Auseinandersetzung mit der Entwicklung an zentralen Lagen und dem Shoppi
  • Örtlich differenzierte Betrachtung der Innenentwicklung (alter Dorfteil, Hochhausquartier Langäcker, normale Wohn- und Arbeitsgebiete)
  • Anwendung der Messweisen bei der Vermassung von Bauten gemäss Interkantonaler Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe
  • Umsetzung von Gewässerraum und Hochwasserschutz
  • Themenbezogene qualitative Aspekte der Siedlungsgestaltung (z.B. Terraingestaltung, Bodenversiegelung, klimatische Aspekte, Natur und Freiraum im Siedlungsgebiet, standortheimische Bepflanzung
  • Umsetzung neuer Gesetzes- und Richtplanthemen wie Gewässerraum und Hochwasserschutz, Verkaufsnutzungen, Abstimmung Siedlung und Verkehr (gestützt auf den Kommunalen Gesamtplan Verkehr)
  • Aktualisierung von Schutzzonen und Schutzobjekten im Kulturland und in der Siedlung basierend auf den aktuellen Inventaren
  • Umgang mit dem bauhistorischen Erbe im Dorfkern, aber auch im Langäckerquartier
  • Förderung einer hohen Siedlungsqualität bei den Bauten und den Aussenräumen
  • Umgang mit ruhendem Verkehr
  • …und vieles mehr.

Verfahren

Entwürfe zur Bau- und Nutzungsordnung:

In den vergangenen vier Jahren hat die vom Gemeinderat einberufene Planungskommission gemeinsam mit einem externen Planer die Instrumente der allgemeinen Nutzungsplanung revidiert. In zahlreichen Sitzungen wurden die rechtlichen und planerischen Grundlagen aufgearbeitet, analysiert. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen wurden die Entwürfe für die Bau- und Nutzungsordnung, den Bauzonenplan und den Kulturlandplan erarbeitet.

Mitwirkung und kantonale Vorprüfung:

Von September bis November 2022 wurde die öffentliche Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz durchgeführt. Insgesamt 55 Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben gesamthaft 319 Anträge zu den Vorschriften, Plänen und Erläuterungen abgegeben. Zeitgleich wurde das Dossier dem Kanton zur Vorprüfung übergeben. Per Ende August 2023 stellte der Kanton der Gemeinde die fachliche Stellungnahem mit zahleichen Vorbehalten und Hinweisen zu.

Überarbeitung und abschliessende Vorprüfung:

Im Winter 2023/2024 wurden die Resultate der öffentlichen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung von der Planungskommission und den Planern ausgewertet und die Entwürfe zur allgemeinen Nutzungsplanung entsprechend überarbeitet. Im Juni 2024 hat der Gemeinderat die Vorlage erneut behandelt und für die abschliessende Vorprüfung freigegeben.

Öffentlichen Auflage und Behandlung von Einwendungen:

Per Frühjahr 2025 wird die abschliessende Vorprüfung vom Kanton erwartet. Im Anschluss werden die Unterlagen bereinigt und die öffentliche Auflage gemäss § 24 BauG durchgeführt. In diesem Zusammenhang müssen die von einer Mehrwertabgabe betroffenen Grundeigentümer informiert werden. Zudem soll die Öffentlichkeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Gesamtvorlage informiert werden. Für individuelle Fragestellungen sollen Sprechstunden angeboten werden. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. In der Regel werden Einigungsverhandlungen durchgeführt, danach entscheidet der Gemeinderat über die Einwendungen.

Beschlussfassung und Genehmigung:

Der Gemeinderat beantragt die revidierte Nutzungsplanung inklusive der Einwendungsentscheide bei der Einwohnergemeindeversammlung zur Beschlussfassung. Nach erfolgtem Beschluss erfolgt die Genehmigung durch den Kanton. Je nach Verlauf der öffentlichen Auflage und der eingegangenen Anzahl Einwendungen sowie der Beschlussfassung kann realistischerweise per 2027 mit der Rechtskraft der revidierten Nutzungsplanung gerechnet werden.

Nächste Schritte (2025)

Die Gemeinde erwartet die abschliessende Vorprüfung vom Kanton im Frühjahr 2025. Danach erfolgt die erneute Bereinigung. Derzeit (Stand Anfang 2025) wird davon ausgegangen, dass die öffentliche Auflage zirka in der Jahresmitte 2025 erfolgen kann. Zum gegebenen Zeitpunkt wird dazu entsprechend informiert.