Kommunales Strassenlärm
Sanierungsprojekt
Im Auftrag der Gemeinde Spreitenbach wurde von der Firma Grolimund + Partner das Strassenlärm Sanierungsprojekt der Gemeindestrassen erarbeitet. Ziel ist der bessere Schutz der Anwohner vor dem Verkehrslärm. Das vorliegende Lärmsanierungsprojekt (LSP) basiert auf den Ergebnissen aus dem Vorprojekt und beschreibt Art, Wirkung und Kosten der geplanten Massnahmen. Es wurde am 18. Mai 2020 vom Gemeinderat genehmigt und im Anschluss zusammen mit den Erleichterungsanträgen (EA) öffentlich aufgelegt.
Ausgangslage:
In den Jahren 1985 bzw. 1987 traten Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung des Bundes in Kraft. Danach sind bestehende Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte beitragen, zu sanieren. Die zusätzlich erforderlichen Massnahmen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Lärmschutzverordnung (LSV) sind zu realisieren.
Lärmbelastung in Spreitenbach:
Die Immissionsgrenzwerte sind im Beurteilungszustand ohne Massnahmen bei 10 Liegenschaften und 1 sanierungspflichtigen Parzelle überschritten. Insgesamt sind rund 207 Personen von Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Sanierungsprojekt:
Ein Ersatz von Belägen durch akustisch optimierte Deckbeläge rein aus Lärmschutzgründen ist wirtschaftlich nicht tragbar. Im Rahmen des regulären Strassenunterhalts ist der Einbau von lärmarmen Belägen geplant. Der Bau von neuen Lärmschutzwänden ist aus Gründen der Erschliessung und Wohnhygiene, der Wirtschaftlichkeit oder einer unzureichenden Wirkung nicht möglich. Für die wenigen Objekte mit Immissionsgrenzwert-Überschreitungen liegen begründete Erleichterungsanträge vor. Ein Anspruch auf Schallschutzfenster besteht bei keinem Gebäude, da die dafür massgebenden Grenzwerte (Belastung > IGW ES III) nicht überschritten werden oder es sich um Neubauten ohne Anspruch auf Schallschutzfenster handelt.