Mitwirkungen und Auflagen von Planungen

Öffentliche Mitwirkung zum Gestaltungsplan Grabäcker I

vom 9. September bis 8. Oktober 2024

Das Areal Grabäcker bildet einen Teil des sich bandförmig zwischen der Landstrasse und der Industriestrasse erstreckenden Gebietes mit vorwiegend Arbeitszonen- und Mischzonennutzungen. Die Parzelle 1538 im Gebiet Grabäcker liegt in der Wohn- und Mischzone WG4, in welcher gemäss der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Spreitenbach eine Überbauung nur auf Basis eines Gestaltungsplans zulässig ist.

Der Entwurf des Gestaltungsplans Grabäcker I liegt nun vor. Grundeigentümerin und Gemeinde planen eine Überbauung mit zwei Querriegeln parallel zur Land- und Industriestrasse. Im Innern der Siedlung sind vier weitere Bauten vorgesehen. Geplant sind rund 95 Wohnungen und rund 3‘000 m2 Gewerbeflächen.

Gemäss Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) und § 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) erfolgt die Mitwirkung zum Gestaltungsplan Grabäcker I vom 9. September 2024 bis 8. Oktober 2024. Während dieser Zeit können die Unterlagen online auf der E-Mitwirkungsplattform (https://www.mitwirken.spreitenbach.ch) oder auf der Abteilung Planung und Bau, im 1. Obergeschoss des Gemeindehaus Spreitenbach, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Mitwirkungseingaben zum Entwurf des Gestaltungsplanes können von der gesamten Bevölkerung bis am 8. Oktober 2024 eingereicht werden.

Die Vorschläge sind online direkt auf der E-Mitwirkungsplattform (https://www.mitwirken.spreitenbach.ch) oder schriftlich beim Gemeinderat, Bahnhofstrasse 2, 8957 Spreitenbach, einzureichen und mit dem Vermerk «Mitwirkung Gestaltungsplan Grabäcker I» zu versehen.

Die öffentliche Auflage mit Einwendungsmöglichkeit gemäss § 24 BauG findet zu einem späteren Zeitpunkt, nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung, statt.